Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung
zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.

Die Reha Sportstudio Schwäbisch Hall KG ist bemüht, seine Webseite www.reha-sportstudio.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.reha-sportstudio.de wurde barrierefrei umgesetzt. Um die Barrierefreiheit weiterhin sicherzustellen, sind wir dankbar über jeden Hinweis, sollte ein Bereich nicht der vorgegebenen Richtlinien entsprechen oder Optimierungspotential aufweisen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.07.2025 erstellt. Die jährlich gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierung der Erklärung der Barrierefreiheit wird ausnahmslos umgesetzt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel in der Zugänglichkeit von Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gern bei uns melden.

Bitte benutzen Sie dafür die angegebene E-Mailadresse. 

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Reha Sportstudio Schwäbisch Hall KG

– Marketing –

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange
von Menschen mit Behinderungen

Stand: 14.07.2025

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