Firmen
Fitness

Gesunde Mitarbeiter –
Starke Unternehmen

Gesunde Mitarbeiter –
Starke Unternehmen

Betriebliche Gesundheits-Förderung
in Schwäbisch Hall

Betriebliche Gesundheits-Förderung in Schwäbisch Hall

Betriebliche
Gesundheits-
Förderung in
Schwäbisch Hall

Investieren Sie in die Gesundheit Ihres Teams!
Investieren Sie in die Gesundheit Ihres Teams!

Unser Fitness-, Reha- & Sportstudio in Schwäbisch Hall unterstützt Unternehmen aktiv bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Mit maßgeschneiderten Firmenfitness-Programmen stärken Sie nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden, sondern auch MotivationProduktivität und Teamgeist. Ob Prävention, Stressabbau oder gezieltes Training – wir bieten Lösungen, die wirken. 

Und das Beste: Wir gestalten das Firmen Fitness-Programm ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Ob im Studio oder direkt im Unternehmen – für uns kein Problem.

Vorteile für Ihr Unternehmen

Vorteile für Arbeitgeber:

Reduzierung von Krankheitstagen und Fehlzeiten

Steigerung der Leistungsfähigkeit und Konzentration

Stärkung der Arbeitgebermarke und Mitarbeiterbindung

Förderung eines positiven Betriebsklimas

Steuerlich absetzbare Gesundheitsleistungen

Unsere Fitness-Angebote für Unternehmen

Unsere Fitness-Angebote für Unternehmen

Unsere Fitness-
Angebote für
Unternehmen

für glückliche & gesunde Mitarbeiter

Firmenfitness ist mehr als ein Benefit – es ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Unsere Programme sind flexibel, individuell anpassbar und direkt vor Ort oder in unserem Studio in Schwäbisch Hall durchführbar.

Firmen-Fitness-Förderung
Firmen-Fitness-Förderung
Steuerliche Vorteile

Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34:

Nicht nur die Krankenkassen unterstützen die Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Auch Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden, ohne dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen.

Entsprechend der ab dem 01. Januar 2019 gültigen Fassung des§ 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Aufwendungen von Arbeitgebern für Leistungen „zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der § 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen“ einkommensteuerfrei. Neu hinzu kommt, dass ab 1. Januar 2019 eine Zertifizierung für die Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (verhaltensbezogene Prävention) entsprechend § 20 Abs. 2 und 5 des SGB V erforderlich ist. (Quelle: GKV Spitzenverband)

Damit nicht alle Kosten beim Betrieb verbleiben, beteiligen sich bei BGF Maßnahmen nach§ 20 SGB V auch die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung durch finanzielle Förderung. Eine finanzielle Förderung bedarf der Beauftragung durch die Krankenkasse und setzt immer eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse voraus. Alle Angebote einer Krankenkasse im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen bedarfsbezogen allen Beschäftigten des jeweiligen Betriebes zur Verfügung.

In der Regel hat der Betrieb/Firma eine Hauptkrankenkasse und einen entsprechenden BGF-Kranken kassen-Sachbearbeiter/innen. Hier reicht es oftmals aus, wenn man der Krankenkasse die Teilnehmerzahl (Arbeitnehmer/innen) und die Kurs-ID des Präventionsangebotes mitteilt. Die Krankenkasse teilt dem Betrieb die jeweilige Kostenbeteiligung mit.

Das sagen unsere Kunden
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